Produktbeschreibung
| A | B | C | D | E | Umfang |
| 1340 | 1690 | 520 | 100 | 620 | 1 1000-Liter-Tank |

A=Länge
B=Breite
C=Nutzbare Höhe
D=Fußhöhe
E=Gesamthöhe
Die Maße werden in Millimetern angegeben
Allgemeine Informationen
Die Auffangbehälter sind aus Edelstahl gefertigt um eine sichere Lagerung zu gewährleisten, langlebig und hygienisch von flüssigen Stoffen, insbesondere solche, die chemisch aggressiv oder brennbar sind. Hergestellt in Edelstahl AISI 304 oder 316Diese Tanks bieten eine außergewöhnliche Beständigkeit gegen Korrosion, Rost und Verschleiß im Laufe der Zeit, selbst in rauen Industrieumgebungen.
Warum Edelstahl wählen?
Edelstahl ist ein edles Material mit hohen chemisch-physikalischen Eigenschaften:
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Korrosionsschutz: ausgezeichnete Beständigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse.
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Rostfrei: verhindert Kontaminationen und ist daher ideal für Bereiche mit hohen Hygienestandards.
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Einfache Reinigung: schnelle Desinfektion mit geringen Desinfektionsmittelkonzentrationen.
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Nachhaltigkeit: 100 % recycelbar und langlebig.
Anwendungen
Flüssigkeitsbehälter aus Edelstahl werden flächendeckend in folgenden Branchen eingesetzt:
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- Lebensmittel- und Müllereiindustrie
- Chemisch-pharmazeutisch
- Herstellung von Kunststoffen und Inertmaterialien
- Lagerlogistik und Transport von Massengütern
- Chemie und Petrochemie
- Luft- und Raumfahrt
- Maschinen- und Automobilindustrie
Chemische Kompatibilität
Ideal für die Lagerung und Aufbewahrung von:
- Aceton
- Benzin und Diesel
- Industrieöle
- Ethanol und Glycerin
- Lösungsmittel
- Säuren
- Entzündliche oder unbekannte Stoffe
Leitfaden zur Aufbewahrung und Aufbewahrung
Was sagt das Gesetz?
Wie festgestellt von Gesetzesdekret vom 19.05.1999 Nr. 152, geändert von Gesetzesdekret 2000 n. 258, Auffangbecken müssen über eine verfügen Mindestkapazität, die mindestens dem größten der gelagerten Behälter entspricht e auf jeden Fall nicht weniger als 1/3 des Gesamtvolumens der vorhandenen gefährlichen Stoffe. In Gebieten, die dem Grundwasserschutz unterliegen, schreibt die Gesetzgebung vor, dass das gesamte gespeicherte Volumen im Sammeltank enthalten sein muss (100 % des Volumens).
⚠️ Achtung:
Diese Regel gilt nicht für die Lagerung von Altöl, für die das Gesetz ausdrücklich einen Auffangbehälter gleich vorschreibt 100 % des gespeicherten Volumens, unabhängig von anderen Überlegungen.
Um die praktische Anwendung dieser Regeln besser zu verdeutlichen, finden Sie im Folgenden zwei Beispiele mit erläuternden Daten:

| Parameter | Beispiel 1 | Beispiel 2 |
|---|---|---|
| Gesamtmenge der gespeicherten Stoffe | 1500 Liter | 3600 Liter |
| 1/3 der Gesamtmenge | 500 Liter | 1200 Liter |
| Größerer Behälter | 700 Liter | 1000 Liter |
| Mindestkapazität erforderlich | 700 Liter (700 > 500) |
1200 Liter (1000 < 1200) |

