Metall-Auffangwanne für zwei 1000 LT IBC-Tanks - RAL 2004
Metall-Auffangwanne für zwei 1000 LT IBC-Tanks - RAL 2004
Produktbeschreibung
| KUNST. | A | B | C | D | E | Fassungsvermögen |
| SVR2C | 2720 | 1300 | 318 | 100 | 418 | 2 x 1000-Liter-Tanks |

A=Länge
B=Breite
C=Nutzhöhe
D=Fußhöhe
E=Gesamthöhe
Die Maße werden in Millimetern angegeben
allgemeine Informationen
Die Mayermoover Auffangwanne für zwei 1000-Liter-IBC-Container in RAL 2004 (Reinorange) ist für Umgebungen konzipiert, in denen die sofortige Sichtbarkeit von Sicherheitsvorrichtungen von Vorteil ist. Die robuste, normgerechte Konstruktion ermöglicht die effektive Eindämmung gefährlicher und umweltschädlicher Flüssigkeiten, reduziert das Risiko von Verschüttungen und verbessert das Management in stark frequentierten Bereichen.
Dank der Epoxid-Pulverbeschichtung ist bei dieser Ausführung ein dauerhafter Schutz gegen Stöße, Abrieb und chemische Einflüsse gewährleistet.
Sicherheit, Kapazität und hohe Sichtbarkeit
Der Tank besteht aus hochwertigem S235JR-Kohlenstoffstahl mit einer Dicke von 3 mm (30/10) . Jede Schweißnaht wird elektronisch geprüft, um die hermetische Abdichtung der Flüssigkeiten zu gewährleisten. Der im Lieferumfang enthaltene feuerverzinkte und gepresste Gitterrost ermöglicht eine sichere und stabile Lagerung der doppelten IBC-Tankladung.
Die Produktion erfolgt nach den technischen Parametern von UNI unter Verwendung zertifizierter und rückverfolgbarer Materialien gemäß der Norm UNI EN ISO 9001 .
Technische Merkmale
-
Fassungsvermögen: 2 x 1000 Liter IBCs
-
Material: S235JR oder höherkohlenstoffhaltiger Stahl
-
Dicke: 3 mm
-
Lackierung: Epoxidpulver RAL 2004 (Reinorange)
-
Gitterrost inklusive: feuerverzinkt, gepresst
-
Elektronisch gesteuertes Schweißen
-
Vorbereitung für die Handhabung mit Gabelstaplergabeln
-
Konstruktion gemäß UNI-Normen
-
Zertifizierungen und Rückverfolgbarkeit auf Anfrage erhältlich
Andere Oberflächen auf Anfrage
-
Heiß- oder Kaltverzinkung
-
Ein- oder Zweikomponenten-Nasslackierung
-
Produktion in anderen RAL-Farben ab zu vereinbarenden Mindestmengen
Empfohlene Anwendungsgebiete
-
Industriebereiche mit hohem IBC-Umschlag
-
Werkstätten und Lager mit Umweltschutzprotokoll
-
Sektoren, in denen eine sofortige visuelle Identifizierung von Containern erforderlich ist
-
Anlagen, die den europäischen Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten unterliegen
Leitfaden zur Speicherung und Aufbewahrung
Was sagt das Gesetz?
Gemäß Gesetzesdekret Nr. 152 vom 19.05.1999 , geändert durch Gesetzesdekret Nr. 258 vom 2000 , müssen Auffangbecken ein Fassungsvermögen aufweisen, das mindestens dem größten der gelagerten Behälter entspricht und in jedem Fall mindestens 1/3 des Gesamtvolumens der vorhandenen gefährlichen Stoffe betragen darf. In Gebieten, die dem Grundwasserschutz unterliegen, schreibt die Gesetzgebung stattdessen vor, dass das gesamte gelagerte Volumen ( 100 % des Volumens ) im Auffangbecken enthalten sein muss.
⚠️ Achtung:
Diese Regelung gilt nicht für die Lagerung von Altöl , für die das Gesetz ausdrücklich und unabhängig von sonstigen Erwägungen einen Auffangbehälter in Höhe von 100 % des Lagervolumens vorschreibt.
Um die praktische Anwendung dieser Regeln besser zu verdeutlichen, geben wir im Folgenden zwei Beispiele mit erläuternden Daten an:
| Parameter | Beispiel 1 | Beispiel 2 |
|---|---|---|
| Gesamtmenge der eingelagerten Stoffe | 1500 Liter | 3600 Liter |
| 1/3 der Gesamtsumme | 500 Liter | 1200 Liter |
| Größerer Behälter | 700 Liter | 1000 Liter |
| Erforderliche Mindestkapazität | 700 Liter (700 > 500) |
1200 Liter (wobei 1000 < 1200) |

