Auffangbehälter für 1 200 LT Fass - RAL 6011
Auffangbehälter für 1 200 LT Fass - RAL 6011
Produktbeschreibung
| KUNST. | A | B | C | D | E | Fassungsvermögen |
| SVR1F | 900 | 860 | 287 | 100 | 387 | 1 Fass à 200 l |

A=Länge
B=Breite
C=Nutzhöhe
D=Fußhöhe
E=Gesamthöhe
Die Maße werden in Millimetern angegeben
allgemeine Informationen
Die Mayermoover Auffangwanne in RAL 6011 (Resedagrün) ist für den sicheren Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten konzipiert und bietet eine Kombination aus struktureller Festigkeit , chemischer Beständigkeit und funktionaler Farbsichtbarkeit . Die Farbe Resedagrün eignet sich ideal für technische Umgebungen, Werkstätten oder Umgebungen, in denen Behälter anhand ihres Inhalts oder Verwendungszwecks klar unterschieden werden müssen.
Der Tank ist für die sichere Aufnahme eines 200-Liter-Fasses ausgelegt und erfüllt alle europäischen Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz .
Zertifizierte Sicherheit und Langlebigkeit
Die Struktur besteht aus 3 mm starkem Kohlenstoffstahl und wird mithilfe eines elektronisch gesteuerten Verfahrens verschweißt, um eine perfekte Abdichtung gegen versehentliches Verschütten zu gewährleisten. Jeder Tank ist mit einem feuerverzinkten Gitterrost ausgestattet, der mithilfe einer Presstechnologie hergestellt wurde, um auch bei aggressiven Chemikalien Tragfähigkeit und langfristige Beständigkeit zu gewährleisten.
Die Rohstoffe stammen ausschließlich von nach UNI EN ISO 9001 zertifizierten Lieferanten und jede Einheit ist rückverfolgbar und dokumentiert.
Technische Merkmale
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Fassungsvermögen: 1 Fass à 200 Liter
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Rahmen: S235JR oder höherwertiger Kohlenstoffstahl
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Dicke: 3 mm (30/10)
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Lackierung: Epoxidpulverfarbe RAL 6011
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Feuerverzinkter Gitterrost inklusive (gepresst)
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Schweißnähte elektronisch auf Wasserdichtigkeit geprüft
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Einfahrtspunkte für Gabelstapler
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Größenbestimmung gemäß UNI-Vorschriften
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Materialzertifikat auf Anfrage erhältlich
Anpassbare Ausführungen und Optionen
Auf Anfrage kann die Wanne hergestellt werden mit:
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Feuerverzinkung oder Kaltverzinkung
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Ein- oder Zweikomponenten-Flüssiglack
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Verschiedene RAL-Farben, Mengen nach Absprache
Empfohlene Anwendungsgebiete
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Abfall- und Schadstoffbehandlungsanlagen
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Industriezweige mit farblich unterschiedenen Lagereinrichtungen
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Workshops mit differenziertem Umgang mit Trommeln
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Technische Bereiche und Umgebungen unterliegen strengen Sicherheitsprotokollen
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Lagerhallen mit farblicher Trennung der Behälter
Leitfaden zur Speicherung und Aufbewahrung
Was sagt das Gesetz?
Gemäß Gesetzesdekret Nr. 152 vom 19.05.1999 , geändert durch Gesetzesdekret Nr. 258 vom 2000 , müssen Auffangbecken ein Fassungsvermögen aufweisen, das mindestens dem größten der gelagerten Behälter entspricht und in jedem Fall mindestens 1/3 des Gesamtvolumens der vorhandenen gefährlichen Stoffe betragen darf. In Gebieten, die dem Grundwasserschutz unterliegen, schreibt die Gesetzgebung stattdessen vor, dass das gesamte gelagerte Volumen ( 100 % des Volumens ) im Auffangbecken enthalten sein muss.
⚠️ Achtung:
Diese Regelung gilt nicht für die Lagerung von Altöl , für die das Gesetz ausdrücklich und unabhängig von sonstigen Erwägungen einen Auffangbehälter in Höhe von 100 % des Lagervolumens vorschreibt.
Um die praktische Anwendung dieser Regeln besser zu verdeutlichen, geben wir im Folgenden zwei Beispiele mit erläuternden Daten an:
| Parameter | Beispiel 1 | Beispiel 2 |
|---|---|---|
| Gesamtmenge der eingelagerten Stoffe | 1500 Liter | 3600 Liter |
| 1/3 der Gesamtsumme | 500 Liter | 1200 Liter |
| Größerer Behälter | 700 Liter | 1000 Liter |
| Erforderliche Mindestkapazität | 700 Liter (700 > 500) |
1200 Liter (wobei 1000 < 1200) |

