Zusammenfassung
MAYERMOOVER SRL VISION
ZWECK UND EMPFÄNGER
1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
2 BEZIEHUNGEN ZU MITARBEITERN UND MITARBEITERN
3 ARBEITSUMGEBUNG
4 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
5 BEZIEHUNGEN ZUM EXTERNEN
6 INTERNES KONTROLLSYSTEM
7 RICHTLINIEN DES SANKTIONSYSTEMS
MAYERMOOVERS VISION
Mayermoover srl ist sich bewusst, dass die Autorität eines Unternehmens nicht nur an der Kompetenz seiner Mitarbeiter und der hohen Qualität des Kundenservices, sondern auch an der Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse der gesamten Gemeinschaft gemessen wird. Die Prinzipien, die die Arbeit dieses Unternehmens seit jeher inspirieren, sind in einem ethischen Verhaltenskodex zusammengefasst, in der Überzeugung, dass Zuverlässigkeit täglich durch die Einhaltung der Regeln und die Wertschätzung der Menschen entsteht.
Dieser Ethikkodex stellt daher ein unverwechselbares und identifizierendes Element gegenüber dem Markt und Dritten dar. Die Kenntnis und Weitergabe dieses Kodex, die von allen verlangt wird, die im Unternehmen tätig sind oder mit ihm zusammenarbeiten, ist die Grundlage unserer Tätigkeit und der erste Schritt zur Verwirklichung unserer Vision.
Das Ziel von Mayermoover srl besteht daher darin, auf dem Markt, auf dem das Unternehmen tätig ist, Spitzenleistungen durch nachhaltige Entwicklung anzustreben, die Umwelt und die Sicherheit der beteiligten Personen durch ein Verhalten zu schützen, das die Sozialethik respektiert, Zufriedenheit zu erreichen und einen Mehrwert für den Mitarbeiter, den Kunden und im Allgemeinen für die Gemeinschaft sicherzustellen.
ZWECK UND EMPFÄNGER
Dieser Ethikkodex (nachfolgend „Kodex“) veranschaulicht die ethischen und moralischen Grundsätze, die der Tätigkeit von Mayermoover srl (nachfolgend „Unternehmen“) zugrunde liegen, sowie die vom Unternehmen sowohl innerhalb der eigenen Tätigkeit (im Umgang mit Mitarbeitern) als auch extern (im Umgang mit Institutionen, Lieferanten, Kunden, Handelspartnern, politischen und gewerkschaftlichen Organisationen sowie den Medien (nachfolgend „Stakeholder“)) verfolgten Verhaltensregeln. Die Einhaltung dieser Grundsätze ist von grundlegender Bedeutung für die Erfüllung der Unternehmensmission von Mayermoover srl und für die Gewährleistung ihres Rufs im sozioökonomischen Kontext, in dem sie tätig ist. Zunächst ist hervorzuheben, dass Mayermoover srl fest davon überzeugt ist, dass jede Tätigkeit ethisch ausgeführt werden muss, und sich dabei dem in Art. 41 der Verfassung festgelegten Grundsatz anerkennt, wonach private Wirtschaftsinitiativen „nicht im Widerspruch zum gesellschaftlichen Nutzen oder auf eine Weise ausgeübt werden dürfen, die die Sicherheit, Freiheit und Menschenwürde beeinträchtigt“.
Dieser Kodex ist für die Direktoren und Mitarbeiter von Mayermoover srl sowie für alle Personen verbindlich, die im Namen des Unternehmens dauerhaft oder auf befristeter Basis tätig sind und zusammenarbeiten (nachfolgend die „Empfänger“).
Der Kodex wird innerhalb der internen Governance-Struktur weit verbreitet und extern umfassend kommuniziert, unter anderem über die eigene Website.
Mayermoover srl verpflichtet sich außerdem, alle weiteren Bestimmungen zu erlassen, damit die Grundsätze und Bestimmungen des Kodex umgehend bekannt gegeben und angewendet werden können.
1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Das Verhalten der Empfänger auf allen Unternehmensebenen basiert auf den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Korrektheit,
Nichtdiskriminierung, Vertraulichkeit, Sorgfalt und Loyalität.
1.1 Rechtmäßigkeit
Mayermoover srl arbeitet in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz und diesem Kodex. Alle Empfänger sind daher verpflichtet, alle geltenden Vorschriften einzuhalten und sich ständig über die Entwicklung der Gesetzgebung zu informieren, auch durch die Nutzung der von Mayermoover srl angebotenen Schulungsmöglichkeiten. Das Unternehmen betrachtet die Transparenz der Bilanzen und der Buchführung als Grundprinzip für die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit und zum Schutz seines Rufs.
1.2 Richtigkeit
Korrektheit und moralische Integrität sind eine unabdingbare Pflicht aller Empfänger. Empfänger sind verpflichtet, keine privilegierten Beziehungen zu Dritten aufzubauen, die auf externe Werbung zur Erlangung unzulässiger Vorteile zurückzuführen sind. Empfänger sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Spenden, Gefälligkeiten oder Vorteile jeglicher Art (mit Ausnahme von Gegenständen von geringem Wert) anzunehmen und generell keine Gegenleistung anzunehmen, um Dritten in unzulässiger Weise Vorteile zu gewähren. Empfänger dürfen im Gegenzug im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zugunsten von Mayermoover srl weder Geld- noch Sachspenden an Dritte leisten oder in irgendeiner Weise unzulässige Vorteile oder Gefälligkeiten jeglicher Art anbieten (mit Ausnahme von Gegenständen von geringem Wert oder von der Gesellschaft genehmigten kommerziellen Aufmerksamkeiten). Die Überzeugung, im Interesse der Gesellschaft zu handeln, entbindet Empfänger nicht von der Verpflichtung, die Regeln und Grundsätze dieses Kodexes genau einzuhalten.
1.3 Nichtdiskriminierung
Im Umgang mit Stakeholdern, insbesondere bei der Personalauswahl und -verwaltung, der Arbeitsorganisation, der Auswahl und Verwaltung von Lieferanten sowie im Umgang mit Gremien und Institutionen, vermeidet und lehnt Mayermoover srl jegliche Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Rasse, sexueller Orientierung, Gesundheitszustand, politischen und gewerkschaftlichen Ansichten, Religion, Kultur und Nationalität seiner Gesprächspartner ab. Gleichzeitig fördert Mayermoover srl die Integration, den interkulturellen Dialog und den Schutz der Rechte von Minderheiten und schutzbedürftigen Personen.
1.4 Vertraulichkeit
Mayermoover srl verpflichtet sich, den Schutz und die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten der Empfänger und Beteiligten unter Einhaltung aller geltenden Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Die Empfänger sind verpflichtet, vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten, nicht für Zwecke zu verwenden, die nicht mit der Ausübung dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehen, und in jedem Fall stets die von Mayermoover srl gegenüber allen Beteiligten übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen einzuhalten. Insbesondere sind die Empfänger verpflichtet, Dokumente, die Know-how, Transportinformationen, Geschäftsinformationen und Unternehmenstransaktionen offenlegen können, streng vertraulich zu behandeln.
1.5 Sorgfalt
Die Beziehung zwischen Mayermoover srl und seinen Mitarbeitern basiert auf gegenseitigem Vertrauen: Die Mitarbeiter sind daher verpflichtet, die Interessen des Unternehmens gemäß den in diesem Kodex festgelegten Werten zu fördern. Die Empfänger müssen sich jeglicher Aktivitäten enthalten, die einen Konflikt mit den Interessen von Mayermoover srl darstellen könnten, und auf die Verfolgung persönlicher Interessen verzichten, die den berechtigten Interessen des Unternehmens entgegenstehen. Sollte ein Interessenkonflikt bestehen, sind die Empfänger verpflichtet, unverzüglich ihren Vorgesetzten zu kontaktieren, damit das Unternehmen die potenziell konfliktträchtige Tätigkeit bewerten und gegebenenfalls genehmigen kann. Im Falle eines Verstoßes ergreift das Unternehmen alle geeigneten Maßnahmen zur Beendigung des Interessenkonflikts und behält sich das Recht vor, zu seinem eigenen Schutz zu handeln.
1.6 Loyalität
Mayermoover srl und die Empfänger verpflichten sich, einen fairen Wettbewerb unter Einhaltung der nationalen und gemeinschaftlichen Gesetzgebung zu gewährleisten, im Bewusstsein, dass ein guter Wettbewerb einen gesunden Anreiz für Innovations- und Entwicklungsprozesse darstellt und auch die Interessen der Verbraucher und der Gemeinschaft schützt.
2 BEZIEHUNGEN ZU MITARBEITERN UND MITARBEITERN
2.1 Personalauswahl
Die Bewertung und Auswahl des Personals erfolgt nach den Grundsätzen der Korrektheit und Transparenz unter Wahrung der Chancengleichheit, um die Bedürfnisse von Mayermoover srl mit den beruflichen Profilen, Ambitionen und Erwartungen der Kandidaten in Einklang zu bringen. Mayermoover srl verpflichtet sich, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um jegliche Form von Bevorzugung im Personalauswahlprozess anhand objektiver und leistungsorientierter Kriterien zu vermeiden und die Würde der Kandidaten sowie den guten Unternehmenserfolg zu wahren. Das eingestellte Personal erhält, auch durch die Umsetzung dieses Kodex, klare und korrekte Informationen über die Rollen, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten der Parteien.
2.2 Personalmanagement
Mayermoover srl schützt und fördert seine Humanressourcen und verpflichtet sich, die notwendigen Bedingungen für berufliches Wachstum, Wissen und Fähigkeiten jedes Einzelnen konstant aufrechtzuerhalten, indem es geeignete Schulungen zur beruflichen Weiterbildung durchführt und alle Initiativen zur Verfolgung dieses Ziels ergreift. Mayermoover srl fördert die Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmensleben und stellt partizipative Instrumente bereit, um die Meinungen und Vorschläge der Arbeitnehmer einzuholen und so ihre größtmögliche Beteiligung zu gewährleisten. Unbeschadet der maximalen Verfügbarkeit gegenüber dem Unternehmen darf kein Arbeitnehmer gezwungen werden, Aufgaben, Dienste oder Gefälligkeiten zu erbringen, die ihm aufgrund seines Arbeitsvertrags und seiner Rolle im Unternehmen nicht zustehen. Das Unternehmen setzt sich entschieden dafür ein, Fälle von Mobbing, Stalking, psychischer Gewalt und jeglichem diskriminierenden oder die Menschenwürde verletzenden Verhalten innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu bekämpfen. Die Beziehungen zwischen den Mitarbeitern müssen von Loyalität, Korrektheit und gegenseitigem Respekt geprägt sein und den Werten des zivilen Zusammenlebens und der Freiheit der Menschen entsprechen.
3 ARBEITSUMGEBUNG
Mayermoover srl verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern ein gesundes, sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld zu bieten. Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch die konsequente Umsetzung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die aktive Förderung der Sicherheitskultur durch spezifische Schulungsprogramme gewährleistet. Die Schulung der Mitarbeiter ist ein zentraler Bestandteil des eingeführten Managementsystems. Mayermoover srl schützt die Gesundheit seiner Mitarbeiter und gewährleistet die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorsorgestandards.
4 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
4.1 Einhaltung interner Verfahren
Mayermoover srl ist überzeugt, dass effizientes Management und eine Kultur der Kontrolle wesentliche Elemente zur Erreichung seiner Ziele sind. Die Empfänger sind verpflichtet, die internen Verfahren und Anweisungen des Unternehmens strikt einzuhalten. Sie müssen gemäß ihren jeweiligen Berechtigungsprofilen handeln und alle erforderlichen Unterlagen aufbewahren, um die im Namen des Unternehmens durchgeführten Maßnahmen nachzuverfolgen.
4.2 Buchhaltungsmanagement
Bei der Rechnungslegung sind die Empfänger verpflichtet, die Grundsätze der Wahrhaftigkeit, Genauigkeit und Transparenz einzuhalten, um den Ruf der Mayermoover srl intern und extern zu schützen. Die Einhaltung dieser Grundsätze ermöglicht es dem Unternehmen zudem, seine operativen Strategien auf der Grundlage seiner tatsächlichen wirtschaftlichen und finanziellen Situation zu planen. Alle im Jahresabschluss ausgewiesenen Posten müssen daher durch vollständige, klare und gültige Unterlagen belegt sein, wobei jegliche Form von Auslassungen, Fälschungen und/oder Unregelmäßigkeiten zu vermeiden ist. Bei finanziellen oder wirtschaftlichen Elementen, die auf Schätzungen und Schätzungen beruhen, muss die entsprechende Erfassung von Kriterien der Angemessenheit und Vorsicht geleitet sein.
4.3 Schutz des kulturellen Erbes
Die Empfänger erfüllen ihre Aufgaben, indem sie versuchen, die Nutzung der Unternehmensressourcen zu rationalisieren und einzuschränken. Die Empfänger sind verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen korrekt anzuwenden, um Hardwaregeräte vor unbefugtem Zugriff zu schützen, der die Rechte auf Schutz personenbezogener Daten der Mitarbeiter und Kunden von Mayermoover srl ernsthaft beeinträchtigen könnte.
4.4 Kommunikation
Mayermoover srl stellt Stakeholdern geeignete Kommunikationsmittel zur Verfügung, über die sie mit dem Unternehmen interagieren können, um Anfragen zu stellen, Klarstellungen anzufordern oder Beschwerden einzureichen. Mayermoover srl fördert eine effektive Unternehmenskommunikation, die das Unternehmen mit der Zivilgesellschaft in Kontakt bringt, um die Wünsche, Bedürfnisse und Anforderungen der Gemeinschaft zu verstehen und seine Werte und Mission zu verbreiten. Die an die Stakeholder weitergegebenen Informationen sind vollständig und genau, sodass die Empfänger richtige und fundierte Entscheidungen treffen können. Die Werbemaßnahmen von Mayermoover srl respektieren ethische Werte, schützen Minderjährige und lehnen ab.
vulgäre oder beleidigende Nachrichten.
5 BEZIEHUNGEN ZUM EXTERNEN
5.1 Beziehungen zu Behörden und öffentlichen Verwaltungen
Die Beziehungen zu Behörden und öffentlicher Verwaltung müssen von maximaler Klarheit, Transparenz und Zusammenarbeit geprägt sein und dürfen nur im Einklang mit dem Gesetz und den höchsten moralischen und professionellen Standards stehen. Sofern sie nicht ausdrücklich dazu ermächtigt sind, dürfen die Empfänger nicht im Namen und Auftrag von Mayermoover srl mit Behörden und öffentlicher Verwaltung interagieren. Im Umgang mit Amtsträgern, Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen müssen die ermächtigten Empfänger ein Höchstmaß an Korrektheit und Integrität wahren und sich jeglicher Form von Druck, ob explizit oder verschleiert, enthalten, der darauf abzielt, sich selbst oder Mayermoover srl ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen. In dieser Hinsicht sind die ermächtigten Empfänger verpflichtet, die Bestimmungen dieses Kodex sowie ganz allgemein die Bestimmungen der von der Geschäftsführung von Mayermoover srl erlassenen Richtlinien strikt einzuhalten.
5.2 Beziehungen zu politischen und gewerkschaftlichen Organisationen
Mayermoover srl bevorzugt oder diskriminiert keine politischen oder gewerkschaftlichen Organisationen. Das Unternehmen unterlässt jegliche ungerechtfertigte Zuwendung an politische Parteien, Gewerkschaften oder andere gesellschaftliche Gruppen, außer in bestimmten Ausnahmefällen und stets im Rahmen der geltenden Vorschriften. Die Empfänger sind verpflichtet, jeglichen direkten, indirekten oder ungerechtfertigten Druck auf politische Vertreter oder Gewerkschaftsvertreter zu unterlassen.
5.3 Verhältnis zu Kunden und Lieferanten
Die Empfänger müssen gegenüber Dritten höflich, kompetent und professionell auftreten, da sie davon überzeugt sind, dass der Schutz des Images und des Rufs des Unternehmens und damit die Erreichung der Unternehmensziele von ihrem Verhalten abhängen. Insbesondere müssen die Empfänger jegliche Form unfairen oder irreführenden Verhaltens unterlassen, das Kunden oder Lieferanten dazu verleiten könnte, sich auf unbegründete Tatsachen oder Umstände zu verlassen. Die Empfänger sind verpflichtet, stets bestrebt zu sein, ihren Kunden zeitnahe und qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten und dabei jegliche Form von schlechtem Service oder Verzögerungen zu vermeiden, um die Kundenzufriedenheit zu maximieren. Die Beziehungen zu Lieferanten basieren auf Loyalität, Fairness und Transparenz. Die Auswahl der Lieferanten erfolgt nach objektiven Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Effizienz. Eine Auswahl der Lieferanten ist ausschließlich subjektiv und persönlich oder aufgrund von Interessen, die mit denen des Unternehmens in Konflikt stehen, ausgeschlossen. Die Empfänger müssen alle möglichen Kontrollen durchführen, damit auch Lieferanten und Kunden die in diesem Kodex festgelegten ethischen Grundsätze einhalten können.
6 INTERNES KONTROLLSYSTEM
Die Einhaltung der Bestimmungen dieses Kodex unterliegt der umsichtigen, angemessenen und sorgfältigen Aufsicht jedes Empfängers im Rahmen seiner jeweiligen Rolle und Funktion im Unternehmen. Alle Empfänger sind aufgefordert, ihren direkten Vorgesetzten alle Tatsachen und Umstände zu melden, die möglicherweise im Widerspruch zu den Grundsätzen und Bestimmungen dieses Kodex stehen. Die Geschäftsführung der Mayermoover srl und die hierfür zuständigen Stellen ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Verstöße zu unterbinden und können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Arbeitnehmerrechte, einschließlich der Gewerkschaftsrechte, disziplinarische Maßnahmen ergreifen.
7 RICHTLINIEN DES SANKTIONSYSTEMS
Das interne Kontrollsystem zielt auf die Einführung von Instrumenten und Methoden zur Bekämpfung potenzieller Unternehmensrisiken ab, um die Einhaltung nicht nur der Gesetze, sondern auch der internen Vorschriften und Verfahren zu gewährleisten. Verstöße gegen die im Kodex festgelegten Grundsätze und die in den internen Kontrollen beschriebenen Verfahren gefährden das Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmen und seinen Führungskräften, Mitarbeitern, Beratern, Partnern aller Art, Kunden, Lieferanten sowie Handels- und Finanzpartnern. Solche Verstöße werden daher von Mayermoover srl unverzüglich, einschneidend und zeitnah durch angemessene und verhältnismäßige Disziplinarmaßnahmen geahndet. Die Auswirkungen von Verstößen gegen den Ethikkodex und die internen Protokolle müssen von allen Personen berücksichtigt werden, die in irgendeiner Funktion mit Mayermoover srl in Verbindung stehen. Je nach Schwere des Verhaltens der an einer der im Kodex vorgesehenen rechtswidrigen Aktivitäten beteiligten Person wird Mayermoover srl unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Schritten der Justizbehörden.
Unbeschadet des Vorstehenden stellt ein Verhalten, das gegen den Ethikkodex verstößt, Folgendes dar: o einen schwerwiegenden Verstoß für Mitarbeiter (Arbeiter, Angestellte, Manager und Führungskräfte), der je nach Schwere mit den in der Kategorie CCNL vorgesehenen Sanktionen verbunden ist (mündlicher Verweis, schriftlicher Verweis, Geldstrafe von höchstens drei Stunden Lohn, Suspendierung von der Arbeit und vom Lohn für maximal drei Arbeitstage, Entlassung aus triftigem Grund oder aus gerechtfertigtem Grund); im Falle eines anhängigen Strafverfahrens oder der Vollstreckung einer die persönliche Freiheit einschränkenden Maßnahme gegen den Mitarbeiter kann vor der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme die Suspendierung vom Dienst und vom Lohn für die Dauer verhängt werden, die dem Ausgang des Strafverfahrens entspricht oder bis zum Ende der Dauer der die persönliche Freiheit einschränkenden Maßnahme; o einen triftigen Grund für den Widerruf des Mandats von Direktoren; o einen Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den schwerwiegendsten Fällen für externe Mitarbeiter und Untergebene; oder einen Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den schwerwiegendsten Fällen für Lieferanten, Auftragnehmer und Subunternehmer. Bei der Festlegung und Anwendung von Sanktionen werden stets die allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit im Hinblick auf den strittigen Verstoß berücksichtigt.
In allen oben genannten Fällen behält sich Mayermoover srl außerdem das Recht vor, alle ihr angemessen erscheinenden Maßnahmen zum Ausgleich von Schäden zu ergreifen, die aufgrund eines gegen den Ethikkodex verstoßenden Verhaltens entstanden sind.