Auffangbehälter für 2 x 200 LT Fässer - RAL 5010
Auffangbehälter für 2 x 200 LT Fässer - RAL 5010
Produktbeschreibung
| KUNST. | A | B | C | D | E | Fassungsvermögen |
| SVR2F | 1380 | 850 | 230 | 100 | 330 | 2 Fässer à 200 Liter |

A=Länge
B=Breite
C=Nutzhöhe
D=Fußhöhe
E=Gesamthöhe
Die Maße werden in Millimetern angegeben
allgemeine Informationen
Der Mayermoover-Sammelbehälter in der Ausführung RAL 5010 (Enzianblau) wurde für maximale Sicherheit bei der Lagerung von zwei 200-Liter-Fässern entwickelt und stellt eine zuverlässige technische Lösung dar, die den europäischen Vorschriften zum Umweltschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz entspricht.
Dank der robusten Stahlkonstruktion und der Epoxid-Pulverbeschichtung gewährleistet dieser Behälter Haltbarkeit, Widerstandsfähigkeit und Sichtbarkeit , auch in Umgebungen, die mechanischer Beanspruchung ausgesetzt sind oder mit chemischen Substanzen in Kontakt kommen.
Geprüfte Struktur und zertifizierte Leistung
Jeder Tank besteht aus 3 mm (30/10) starkem Kohlenstoffstahl und ist solide konstruiert. Er wurde elektronisch geprüft, um sicherzustellen, dass keine Lecks oder Auslaufen auftreten. Der mitgelieferte feuerverzinkte Gitterrost bietet eine stabile und langlebige Auflagefläche für die beiden 200-Liter-Fässer.
Die verwendeten Materialien stammen von nach UNI EN ISO 9001 qualifizierten Lieferanten, die Produktion entspricht den UNI-Parametern und auf Anfrage besteht die Möglichkeit der Dokumentenrückverfolgbarkeit.
Technische Merkmale
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Fassungsvermögen: 2 x 200 Liter Fässer
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Rahmen: S235JR oder höherwertiger Kohlenstoffstahl
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Dicke: 3 mm
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Oberfläche: RAL 5010 Epoxid-Pulverbeschichtung
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Gitterrost inklusive: feuerverzinkt, gepresst
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Schweißnähte elektronisch auf Wasserdichtigkeit geprüft
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Handhabung: vorbereitet für Gabelstaplergabeln
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Produkt entspricht den UNI-Normen
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Materialzertifikate auf Anfrage erhältlich
Anpassungen verfügbar
Auf Anfrage kann die Wanne hergestellt werden mit:
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Ein- oder Zweikomponenten-Nasslackierung
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Kaltverzinkung oder Heißverzinkung
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Lackierungen in anderen RAL-Farben (Mengen nach Vereinbarung)
Empfohlene Anwendungsgebiete
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Lagerbereiche für Öle, Lösungsmittel und Chemikalien
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Industrielager mit separater Fassverwaltung
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Werkstätten, Labore, Abfallbehandlungsanlagen
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Umgebungen, in denen ein gesetzeskonformer Schutz vor Überlauf erforderlich ist
Leitfaden zur Speicherung und Aufbewahrung
Was sagt das Gesetz?
Gemäß Gesetzesdekret Nr. 152 vom 19.05.1999 , geändert durch Gesetzesdekret Nr. 258 vom 2000 , müssen Auffangbecken ein Fassungsvermögen aufweisen, das mindestens dem größten der gelagerten Behälter entspricht und in jedem Fall mindestens 1/3 des Gesamtvolumens der vorhandenen gefährlichen Stoffe betragen darf. In Gebieten, die dem Grundwasserschutz unterliegen, schreibt die Gesetzgebung stattdessen vor, dass das gesamte gelagerte Volumen ( 100 % des Volumens ) im Auffangbecken enthalten sein muss.
⚠️ Achtung:
Diese Regelung gilt nicht für die Lagerung von Altöl , für die das Gesetz ausdrücklich und unabhängig von sonstigen Erwägungen einen Auffangbehälter in Höhe von 100 % des Lagervolumens vorschreibt.
Um die praktische Anwendung dieser Regeln besser zu verdeutlichen, geben wir im Folgenden zwei Beispiele mit erläuternden Daten an:
| Parameter | Beispiel 1 | Beispiel 2 |
|---|---|---|
| Gesamtmenge der eingelagerten Stoffe | 1500 Liter | 3600 Liter |
| 1/3 der Gesamtsumme | 500 Liter | 1200 Liter |
| Größerer Behälter | 700 Liter | 1000 Liter |
| Erforderliche Mindestkapazität | 700 Liter (700 > 500) |
1200 Liter (wobei 1000 < 1200) |

