Sicherheitsbox aus UV-stabilisiertem, ungiftigem Polyethylen
Sicherheitsbox aus UV-stabilisiertem, ungiftigem Polyethylen
Produktbeschreibung
| Modell | Tragkraft (kg) | Fassungsvermögen (Liter) | Länge (mm) | Breite (mm) | Höhe (mm) |
|
SECURBOX500 |
1000 |
500 | 1540 | 1600 | 1980 |
| SECURBOX1350 | 1000 | 1350 | 1540 | 1600 | 2335 |
Produktbeschreibung:
Sicherheitsbox aus ungiftigem, UV-stabilisiertem Polyethylen in Grau , rotationsgeformt, mit einteiliger Polyethylen-Auffangschale. Entwickelt für den sicheren Umgang mit Fässern und anderen Behältern mit gefährlichen Flüssigkeiten, ermöglicht sie die sichere Lagerung und Abgabe und verhindert so das Verschütten von Flüssigkeiten, die das Wassersystem verunreinigen könnten.
Haupteigenschaften:
- Material : Sicherheitsbox aus ungiftigem, UV-stabilisiertem Polyethylen
- Farbe : Grau
- Struktur : Rotationsgeformt und Monoblock für mehr Festigkeit und Sicherheit
- Grill : Aus Polypropylen, abnehmbar zur einfachen Reinigung
- Beständigkeit : Resistent gegen Chemikalien
- Handhabung : Im leeren Zustand stapelbar und palettiert für eine einfache Handhabung im leeren Zustand mit einem Palettenhubwagen oder Gabelstapler
- Belüftung : Ausgestattet mit 4 Lüftungsgittern
- Verschluss : In die Türen eingedruckte Scharniere und abschließbarer Hebelverschluss mit Griff
Verwendung:
Diese Sicherheitsbox aus Polyethylen eignet sich ideal für industrielle und gewerbliche Umgebungen und bietet eine sichere und praktische Lösung zur Lagerung und Abgabe gefährlicher Flüssigkeiten. Ihre robuste, chemikalienbeständige Konstruktion sowie die einfache Reinigung und Handhabung gewährleisten einen sicheren Betrieb und die Einhaltung der Umweltvorschriften.
Leitfaden zur Speicherung und Aufbewahrung
Was sagt das Gesetz?
Gemäß Gesetzesdekret Nr. 152 vom 19.05.1999 , geändert durch Gesetzesdekret Nr. 258 vom 2000 , müssen Auffangbecken ein Fassungsvermögen aufweisen, das mindestens dem größten der gelagerten Behälter entspricht und in jedem Fall mindestens 1/3 des Gesamtvolumens der vorhandenen gefährlichen Stoffe betragen darf. In Gebieten, die dem Grundwasserschutz unterliegen, schreibt die Gesetzgebung stattdessen vor, dass das gesamte gelagerte Volumen ( 100 % des Volumens ) im Auffangbecken enthalten sein muss.
⚠️ Achtung:
Diese Regelung gilt nicht für die Lagerung von Altöl , für die das Gesetz ausdrücklich und unabhängig von sonstigen Erwägungen einen Auffangbehälter in Höhe von 100 % des Lagervolumens vorschreibt.
Um die praktische Anwendung dieser Regeln besser zu verdeutlichen, geben wir im Folgenden zwei Beispiele mit erläuternden Daten an:
| Parameter | Beispiel 1 | Beispiel 2 |
|---|---|---|
| Gesamtmenge der eingelagerten Stoffe | 1500 Liter | 3600 Liter |
| 1/3 der Gesamtsumme | 500 Liter | 1200 Liter |
| Größerer Behälter | 700 Liter | 1000 Liter |
| Erforderliche Mindestkapazität | 700 Liter (700 > 500) |
1200 Liter (wobei 1000 < 1200) |

