Auffangbehälter für 2 x 200 LT Fässer - RAL 6011
Auffangbehälter für 2 x 200 LT Fässer - RAL 6011
Produktbeschreibung
| KUNST. | A | B | C | D | E | Fassungsvermögen |
| SVR2F | 1380 | 850 | 230 | 100 | 330 | 2 Fässer à 200 Liter |

A=Länge
B=Breite
C=Nutzhöhe
D=Fußhöhe
E=Gesamthöhe
Die Maße werden in Millimetern angegeben
allgemeine Informationen
Dieser Mayermoover-Auffangbehälter aus Metall ist für die Aufnahme von zwei 200-Liter-Fässern ausgelegt. Er besteht aus einer Kohlenstoffstahlkonstruktion und ist in RAL 6011 (Resedagrün) lackiert . Er eignet sich ideal für Umgebungen, in denen eine diskrete, aber effektive Farbunterscheidung zwischen den Lagerorten erforderlich ist.
Die Lösung ist darauf ausgelegt , maximale Sicherheit gegen versehentliches Verschütten zu gewährleisten und so zum Umweltschutz sowie zur Einhaltung der aktuellen europäischen Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen.
Verstärkte Struktur und ausgewählte Materialien
Jeder Tank besteht aus 3 mm (30/10) starkem Kohlenstoffstahl der Güte S235JR mit elektronisch geprüften Schweißnähten, um absolute Wasserdichtigkeit zu gewährleisten. Der mitgelieferte, gepresste , feuerverzinkte Gitterrost ist für hohe Belastungen und potenziell korrosive Umgebungen ausgelegt.
Die Produktion erfolgt nach UNI-Parametern unter Verwendung von Rohstoffen, die von Lieferanten zertifiziert sind, die der Norm UNI EN ISO 9001 entsprechen. Die Rückverfolgbarkeit der Materialien ist gewährleistet und kann auf Anfrage dokumentiert werden.
Technische Merkmale
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Fassungsvermögen: 2 x 200 Liter Fässer
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Rahmen: S235JR oder höherwertiger Kohlenstoffstahl
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Dicke: 3 mm
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Lackierung: Epoxidpulver RAL 6011 (Resedagrün)
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Gitterrost inklusive: feuerverzinkt und gepresst
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Elektronisch gesteuertes Schweißen
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Handhabung mit Gabelstaplergabeln
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Produkt entspricht den UNI-Vorschriften
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Zertifizierungen auf Anfrage erhältlich
Andere Ausführungen erhältlich
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Ein- oder Zweikomponenten-Nasslackierung
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Heiß- oder Kaltverzinkung
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Individuelle RAL-Farben auf Anfrage (bei Mindestbestellmengen)
Empfohlene Verwendung
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Werkstätten und Wartungsabteilungen
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Technische Bereiche und Fabriken mit differenziertem Trommelmanagement
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Anlagen unterliegen strengen Umweltprotokollen
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Industrielle Umgebungen, die visuelle Ordnung und chromatische Unterscheidung erfordern
Leitfaden zur Speicherung und Aufbewahrung
Was sagt das Gesetz?
Gemäß Gesetzesdekret Nr. 152 vom 19.05.1999 , geändert durch Gesetzesdekret Nr. 258 vom 2000 , müssen Auffangbecken ein Fassungsvermögen aufweisen, das mindestens dem größten der gelagerten Behälter entspricht und in jedem Fall mindestens 1/3 des Gesamtvolumens der vorhandenen gefährlichen Stoffe betragen darf. In Gebieten, die dem Grundwasserschutz unterliegen, schreibt die Gesetzgebung stattdessen vor, dass das gesamte gelagerte Volumen ( 100 % des Volumens ) im Auffangbecken enthalten sein muss.
⚠️ Achtung:
Diese Regelung gilt nicht für die Lagerung von Altöl , für die das Gesetz ausdrücklich und unabhängig von sonstigen Erwägungen einen Auffangbehälter in Höhe von 100 % des Lagervolumens vorschreibt.
Um die praktische Anwendung dieser Regeln besser zu verdeutlichen, geben wir im Folgenden zwei Beispiele mit erläuternden Daten an:
| Parameter | Beispiel 1 | Beispiel 2 |
|---|---|---|
| Gesamtmenge der eingelagerten Stoffe | 1500 Liter | 3600 Liter |
| 1/3 der Gesamtsumme | 500 Liter | 1200 Liter |
| Größerer Behälter | 700 Liter | 1000 Liter |
| Erforderliche Mindestkapazität | 700 Liter (700 > 500) |
1200 Liter (wobei 1000 < 1200) |

