Auffangbehälter für 4 x 200 LT Fässer - RAL 5010
Auffangbehälter für 4 x 200 LT Fässer - RAL 5010
Produktbeschreibung
| KUNST. | A | B | C | D | E | Fassungsvermögen |
| SVR4F | 1340 | 1290 | 200 | 100 | 300 | 4 Fässer à 200 Liter |

A=Länge
B=Breite
C=Nutzhöhe
D=Fußhöhe
E=Gesamthöhe
Die Maße werden in Millimetern angegeben
allgemeine Informationen
Die Mayermoover Auffangwanne für vier 200-Liter-Fässer in RAL 5010 (Enzianblau) ist die ideale Wahl für Unternehmen, die eine sichere und zertifizierte Lösung zur Lagerung gefährlicher Flüssigkeiten benötigen. Sie wurde entwickelt, um versehentliches Verschütten zu verhindern und schützt die Umwelt sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz gemäß den geltenden europäischen Vorschriften.
Diese mit Epoxidpulver beschichtete Version kombiniert mechanische Beständigkeit , chemischen Schutz und funktionale Sichtbarkeit und eignet sich daher perfekt für den Einsatz in stark frequentierten Industrieumgebungen.
Strukturelle Festigkeit und garantierte Sicherheit
Der Tank besteht aus 3 mm starkem Kohlenstoffstahl der Güte S235JR (30/10) . Die Schweißnähte werden elektronisch geprüft und gewährleisten so eine perfekte Abdichtung auch bei korrosiven Substanzen. Der im Lieferumfang enthaltene feuerverzinkte und gepresste Gitterrost bietet sicheren und stabilen Halt für vier 200-Liter-Fässer.
Jede Einheit wird gemäß UNI-Parametern hergestellt, wobei die Materialien von nach UNI EN ISO 9001 zertifizierten Lieferanten bezogen werden und auf Anfrage eine vollständige Rückverfolgbarkeit möglich ist.
Technische Merkmale
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Fassungsvermögen: 4 x 200 Liter Fässer
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Material: S235JR oder höherwertiger Kohlenstoffstahl
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Strukturdicke: 3 mm
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Lackierung: Epoxidpulver RAL 5010 (Enzianblau)
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Gitterrost inklusive: feuerverzinkt, gepresst
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Elektronisch gesteuerte Schweißnähte für Dichtheit
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Einfache Handhabung mit Staplergabeln
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Hergestellt gemäß UNI-Normen
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Materialgutachten vorhanden
Anpassungen verfügbar
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Ein- oder Zweikomponenten-Nasslackierung
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Heiß- oder Kaltverzinkung
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Individuelle RAL-Farben auf Anfrage (bei Mindestbestellmengen)
Empfohlene Anwendungskontexte
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Produktionsanlagen und chemische Industrie
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Mechanische Werkstätten und technische Abteilungen
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Logistiklager und intermodale Plattformen
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Industriegebiete, die Umweltvorschriften unterliegen
Leitfaden zur Speicherung und Aufbewahrung
Was sagt das Gesetz?
Gemäß Gesetzesdekret Nr. 152 vom 19.05.1999 , geändert durch Gesetzesdekret Nr. 258 vom 2000 , müssen Auffangbecken ein Fassungsvermögen aufweisen, das mindestens dem größten der gelagerten Behälter entspricht und in jedem Fall mindestens 1/3 des Gesamtvolumens der vorhandenen gefährlichen Stoffe betragen darf. In Gebieten, die dem Grundwasserschutz unterliegen, schreibt die Gesetzgebung stattdessen vor, dass das gesamte gelagerte Volumen ( 100 % des Volumens ) im Auffangbecken enthalten sein muss.
⚠️ Achtung:
Diese Regelung gilt nicht für die Lagerung von Altöl , für die das Gesetz ausdrücklich und unabhängig von sonstigen Erwägungen einen Auffangbehälter in Höhe von 100 % des Lagervolumens vorschreibt.
Um die praktische Anwendung dieser Regeln besser zu verdeutlichen, geben wir im Folgenden zwei Beispiele mit erläuternden Daten an:
| Parameter | Beispiel 1 | Beispiel 2 |
|---|---|---|
| Gesamtmenge der eingelagerten Stoffe | 1500 Liter | 3600 Liter |
| 1/3 der Gesamtsumme | 500 Liter | 1200 Liter |
| Größerer Behälter | 700 Liter | 1000 Liter |
| Erforderliche Mindestkapazität | 700 Liter (700 > 500) |
1200 Liter (wobei 1000 < 1200) |

