Produktbeschreibung
| KUNST. | ZU | B | C | D | UND | Fassungsvermögen |
| SVR4F | 1340 | 1290 | 200 | 100 | 300 | 4 Fässer à 200 Liter |

A=Länge
B=Breite
C=Nutzhöhe
D=Fußhöhe
E=Gesamthöhe
Die Maße werden in Millimetern angegeben
allgemeine Informationen
Der Mayermoover Sammelbehälter für vier 200-Liter-Fässer in RAL 7011 (Vorhanggrau) bietet eine sichere und robuste Lösung für die Lagerung gefährlicher Flüssigkeiten. Die dezente, technische Farbe eignet sich perfekt für Industrieumgebungen, Werkstätten, Lagerhallen und Fabriken, in denen optische Ordnung und Funktionalität unerlässlich sind.
Es wurde entwickelt, um Verschütten und Verunreinigungen zu verhindern und entspricht in vollem Umfang den europäischen Vorschriften zur Umwelt- und Arbeitssicherheit.
Zertifizierte Struktur, die intensiver Beanspruchung standhält
Hergestellt aus 3 mm (30/10) starkem S235JR-Kohlenstoffstahl garantiert dieser Tank maximale Festigkeit und Haltbarkeit. Die Schweißnähte werden elektronisch geprüft, um die Wasserdichtigkeit unter allen Betriebsbedingungen zu gewährleisten.
Der im Lieferumfang enthaltene, feuerverzinkte und gepresste Gitterrost ist so bemessen, dass er vier 200-Liter-Fässer stabil aufnehmen kann und so ein einfaches und sicheres Be- und Entladen ermöglicht.
Alle Materialien sind nach UNI EN ISO 9001 zertifiziert , die Produktion erfolgt nach UNI-Parametern und mit vollständiger technischer Rückverfolgbarkeit.
Technische Merkmale
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Fassungsvermögen: 4 x 200 Liter Fässer
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Material: S235JR oder höherkohlenstoffhaltiger Stahl
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Dicke: 3 mm
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Lackierung: Epoxidpulver RAL 7011 (Vorhanggrau)
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Gitterrost inklusive: feuerverzinkt, gepresst
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Elektronisch geprüfte Schweißnähte
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Vorbereitet für den Transport mit Gabelstapler
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Produktion gemäß UNI-Normen
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Zertifizierungen auf Anfrage erhältlich
Andere Ausführungen und Varianten erhältlich
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Heiß- oder Kaltverzinkung
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Ein-/Zweikomponenten-Nasslack
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Andere RAL-Farben auf Anfrage (Mindestbestellmenge erforderlich)
Ideal für Umgebungen
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Mechanische und chemische Industrie
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Wartungsabteilungen und Werkstätten
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Technische Lager und Logistikbereiche
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Einrichtungen, die eine visuelle Farbordnung erfordern
Leitfaden zur Speicherung und Aufbewahrung
Was sagt das Gesetz?
Gemäß Gesetzesdekret Nr. 152 vom 19.05.1999 , geändert durch Gesetzesdekret Nr. 258 vom 2000 , müssen Auffangbecken ein Fassungsvermögen aufweisen, das mindestens dem größten der gelagerten Behälter entspricht und in jedem Fall mindestens 1/3 des Gesamtvolumens der vorhandenen gefährlichen Stoffe betragen darf. In Gebieten, die dem Grundwasserschutz unterliegen, schreibt die Gesetzgebung stattdessen vor, dass das gesamte gelagerte Volumen ( 100 % des Volumens ) im Auffangbecken enthalten sein muss.
⚠️ Achtung:
Diese Regelung gilt nicht für die Lagerung von Altöl , für die das Gesetz ausdrücklich und unabhängig von sonstigen Erwägungen einen Auffangbehälter in Höhe von 100 % des Lagervolumens vorschreibt.
Um die praktische Anwendung dieser Regeln besser zu verdeutlichen, geben wir im Folgenden zwei Beispiele mit erläuternden Daten an:
| Parameter | Beispiel 1 | Beispiel 2 |
|---|---|---|
| Gesamtmenge der eingelagerten Stoffe | 1500 Liter | 3600 Liter |
| 1/3 der Gesamtsumme | 500 Liter | 1200 Liter |
| Größerer Behälter | 700 Liter | 1000 Liter |
| Erforderliche Mindestkapazität | 700 Liter (700 > 500) |
1200 Liter (wobei 1000 < 1200) |

